Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – LaRox Records

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen LaRox Records, Inhaber Christian Hahn, Untere Hauptstraße 21, 09228 Chemnitz (nachfolgend „Label“ oder „wir“ genannt) und dem Musiker, der Band oder dem Rechteinhaber (nachfolgend „Künstler“ oder „ihr“ genannt). (2) Mit der Einreichung eines Releases über unsere Formulare oder der Beauftragung eines physischen Vertriebs akzeptiert der Künstler diese AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand (1) Wir bieten Dienstleistungen im Bereich des digitalen Musikvertriebs (Streaming und Download), des Release Managements sowie der Abwicklung von physischen Tonträgerproduktionen (CDs, Vinyl etc.) an. (2) Das Urheberrecht (Copyright) an den Werken verbleibt jederzeit und vollumfänglich beim Künstler.

§ 3 Rechteeinräumung & GVL (Exklusivität) (1) Für die Dauer dieses Vertrages räumt der Künstler uns das exklusive, weltweite Vertriebsrecht für die explizit über uns eingereichten und veröffentlichten Aufnahmen (Audiofiles) ein. (2) Der Künstler überträgt dem Label für die Dauer dieses Vertrages die exklusiven Leistungsschutzrechte (Herstellerrechte gem. § 85 UrhG) an den vertragsgegenständlichen Aufnahmen zum Zwecke der Auswertung sowie zur Wahrnehmung gegenüber Verwertungsgesellschaften (insbes. GVL). Der Ausübenden-Anteil der GVL verbleibt vollständig beim Künstler. (3) Es ist dem Künstler während der Vertragslaufzeit nicht gestattet, exakt dieselben Audio-Dateien (ISRC-gebunden) zeitgleich über einen anderen Distributor oder ein anderes Label digital zu veröffentlichen, da dies zu Konflikten und Sperrungen in den Stores führt.

§ 4 Digitaler Vertrieb: Kosten, Split und Auszahlung (1) Für die technische Bereitstellung und das Release Management berechnen wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr je nach Umfang des Releases: Single (1 Track) 5,90 €, EP (2-6 Tracks) 14,90 € oder Album (ab 7 Tracks) 24,90 €. Es fallen keine wiederkehrenden Abo-Kosten an. (2) Die Netto-Einnahmen aus den weltweiten Streaming- und Download-Verkäufen werden nach einem 80/20 Split aufgeteilt: 80 % der Einnahmen stehen dem Künstler zu, 20 % verbleiben beim Label für Infrastruktur und Support. (3) Die Abrechnung und Auszahlung auf das Bankkonto des Künstlers erfolgt halbjährlich (zum 30.06. und 31.12. eines Jahres), sobald das anteilige Guthaben des Künstlers den Mindestauszahlungsbetrag von 50,00 € erreicht hat. Beträge darunter werden in den nächsten Abrechnungszyklus übertragen.

§ 5 Physischer Vertrieb (Service & Produktion) (1) Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Abwicklung für physische Tonträger (z. B. CD- oder Vinyl-Pressungen). (2) Bei physischen Releases treten wir als reiner Dienstleister auf. Wir verlangen hierfür keinen prozentualen Split an den späteren Verkäufen. (3) Der Künstler zahlt im Vorfeld die tatsächlichen Produktionskosten des Presswerks zuzüglich einer fest vereinbarten Service-Pauschale an uns. (4) Wir übernehmen keine Lagerung. Die fertigen Tonträger werden vom Presswerk in vollem Umfang direkt an die vom Künstler angegebene Lieferadresse versendet. Der Verkauf und Vertrieb der physischen Ware obliegt ab diesem Zeitpunkt allein dem Künstler.

§ 6 Pflichten des Künstlers, Anti-Fraud & Haftungsfreistellung (1) Der Künstler garantiert, dass er über alle notwendigen Urheber- und Leistungsschutzrechte an den eingereichten Werken (Musik, Texte, Cover-Art) verfügt und keine Rechte Dritter (z. B. durch nicht geklärte Samples) verletzt. (2) Künstliches Streaming (Anti-Fraud): Der Künstler verpflichtet sich, keine Dienste Dritter zu nutzen, die künstliche Streams, unrechtmäßige Klicks oder anderweitige Manipulationen generieren (Streaming-Betrug). (3) Safe Harbor & Einbehalt: Bei einem begründeten Verdacht auf Streaming-Betrug, Urheberrechtsverletzungen oder Verstößen gegen die Richtlinien der DSPs (z. B. Spotify, Apple Music) behält sich das Label das Recht vor, Releases unangekündigt offline zu nehmen (Takedown) und zugehörige Auszahlungen bis zur endgültigen Klärung einzubehalten. Etwaige von den Plattformen verhängte Strafgebühren (z. B. Penalty Fees) werden dem Künstler in Rechnung gestellt. (4) Der Künstler stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Rechtsverletzungen oder betrügerischer Handlungen gegen uns geltend gemacht werden. Die Kosten für eine eventuelle Rechtsverteidigung trägt der Künstler. (5) Der Künstler ist verpflichtet, alle für den Release notwendigen Metadaten (Namen der Urheber, Splits, GEMA-Informationen) korrekt und wahrheitsgemäß an uns zu übermitteln.

§ 7 Laufzeit, Kündigung und Takedown (1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail). (3) Im Falle einer Kündigung veranlassen wir unverzüglich einen sogenannten „Takedown“. Das bedeutet, dass die betroffenen Releases von allen digitalen Plattformen und Stores dauerhaft entfernt werden. Noch ausstehende Einnahmen, die nach dem Takedown von den Stores ausgeschüttet werden, werden im regulären Abrechnungszyklus an den Künstler ausgezahlt.

§ 8 Schlussbestimmungen (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (Salvatorische Klausel). (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (3) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Chemnitz, sofern der Künstler Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.