Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – LaRox Records
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen LaRox Records, Inhaber Christian Hahn, [Untere Hauptstraße 21, 09228 Chemnitz] (nachfolgend „Label“ oder „wir“ genannt) und dem Musiker, der Band oder dem Rechteinhaber (nachfolgend „Künstler“ oder „ihr“ genannt).
(2) Mit der Einreichung eines Releases über unsere Formulare oder der Beauftragung eines physischen Vertriebs akzeptiert der Künstler diese AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Wir bieten Dienstleistungen im Bereich des digitalen Musikvertriebs (Streaming und Download), des Release Managements sowie der Abwicklung von physischen Tonträgerproduktionen (CDs, Vinyl etc.) an.
(2) Das Urheberrecht (Copyright) an den Werken verbleibt jederzeit und vollumfänglich beim Künstler.
§ 3 Rechteeinräumung (Exklusivität)
(1) Für die Dauer dieses Vertrages räumt der Künstler uns das exklusive, weltweite Vertriebsrecht für die explizit über uns eingereichten und veröffentlichten Aufnahmen (Audiofiles) ein.
(2) Es ist dem Künstler während der Vertragslaufzeit nicht gestattet, exakt dieselben Audio-Dateien (ISRC-gebunden) zeitgleich über einen anderen Distributor oder ein anderes Label digital zu veröffentlichen, da dies zu Konflikten und Sperrungen in den Stores führt.
§ 4 Digitaler Vertrieb: Kosten, Split und Auszahlung
(1) Für die technische Bereitstellung und das Release Management berechnen wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr je nach Umfang des Releases: Single (1 Track) 5,90 €, EP (2–6 Tracks) 14,90 € oder Album (ab 7 Tracks) 24,90 €. Es fallen keine wiederkehrenden Abo-Kosten an.
(2) Die Netto-Einnahmen aus den weltweiten Streaming- und Download-Verkäufen werden nach einem fairen 80/20 Split aufgeteilt: 80 % der Einnahmen stehen dem Künstler zu, 20 % verbleiben beim Label für Infrastruktur und Support.
(3) Die Abrechnung erfolgt quartalsweise. Eine Auszahlung auf das Bankkonto des Künstlers erfolgt automatisch, sobald das anteilige Guthaben des Künstlers den Mindestauszahlungsbetrag von 5,00 € erreicht hat. Beträge darunter werden in das nächste Quartal übertragen.
§ 5 Physischer Vertrieb (Service & Produktion)
(1) Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Abwicklung für physische Tonträger (z.B. CD- oder Vinyl-Pressungen).
(2) Bei physischen Releases treten wir als reiner Dienstleister auf. Wir verlangen hierfür keinen prozentualen Split an den späteren Verkäufen.
(3) Der Künstler zahlt im Vorfeld die tatsächlichen Produktionskosten des Presswerks zuzüglich einer fest vereinbarten Service-Pauschale an uns.
(4) Wir übernehmen keine Lagerung. Die fertigen Tonträger werden vom Presswerk in vollem Umfang direkt an die vom Künstler angegebene Lieferadresse versendet. Der Verkauf und Vertrieb der physischen Ware obliegt ab diesem Zeitpunkt allein dem Künstler.
§ 6 Pflichten des Künstlers und Haftungsfreistellung
(1) Der Künstler garantiert, dass er über alle notwendigen Urheber- und Leistungsschutzrechte an den eingereichten Werken (Musik, Texte, Cover-Art) verfügt und keine Rechte Dritter (z. B. durch nicht geklärte Samples) verletzt.
(2) Der Künstler stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer solchen Rechtsverletzung gegen uns geltend gemacht werden. Die Kosten für eine eventuelle Rechtsverteidigung trägt der Künstler.
(3) Der Künstler ist verpflichtet, alle für den Release notwendigen Metadaten (Namen der Urheber, Splits, GEMA-Informationen) korrekt und wahrheitsgemäß an uns zu übermitteln.
§ 7 Laufzeit, Kündigung und Takedown
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit zum Ende eines Kalenderquartals kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail).
(3) Im Falle einer Kündigung veranlassen wir unverzüglich einen sogenannten „Takedown“. Das bedeutet, dass die betroffenen Releases von allen digitalen Plattformen und Stores dauerhaft entfernt werden. Noch ausstehende Einnahmen, die nach dem Takedown von den Stores ausgeschüttet werden, werden im regulären Abrechnungszyklus an den Künstler ausgezahlt.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (Salvatorische Klausel).
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.